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  • Dr. Ralf Lüttmann

Neue EU-Quecksilber Verordnung tritt in Kraft

Die EU hat im Juni 2018 eine neue Quecksilberverodnung herausgegeben. Nach der neuen Richtlinie ist die Verwendung von Dentalamalgamen bei besonderen Risikogruppen verboten.

So darf Amalgam seit Juli 2018 nicht mehr bei Milchzähnen, Personen unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden verwendet werden.

Da wir in unserer Praxis zu keinem Zeitpunkt Amalgame verwendet haben, ergeben sich für Sie keine Unterschiede. Wir sehen uns jedoch in unsererem Standpunkt, Amalgame als nicht einschätzbaren Risikofaktor für die Gesundheit anzusehen, bestätigt.

Bleiben Sie gesund!






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